Zum 01.08.2016 sind die Verordnungen für den Schulbetrieb in Bayern um die Bayerische Schulordnung (BaySchO) erweitert worden. 

Was bisher im schulischen Zusammenhang unter Lese-Rechtschreibschwäche (LRS) und Legasthenie geführt wurde, wird nun Lese-Rechtschreib-Störung genannt.

Zwischen folgenden Maßnahmen wird unterschieden:

  • Individuelle Unterstützung: Sie umfasst pädagogische, didaktisch-methodische und schulorganisatorische Maßnahmen sowie die Verwendung technischer Hilfen. Sie wird durch die einzelne Lehrkraft gewährt, soweit nicht eine Leistungsfeststellung berührt wird.

  • Maßnahmen des Nachteilsausgleichs: Ein Nachteilsausgleich soll die wesentlichen Leistungsanforderungen wahren, die sich aus den allgemeinen Lernzielen und zu erwerbenden Kompetenzen der jeweils besuchten Jahrgangsstufe ergeben, und ist auf die Leistungsfeststellung begrenzt. Dies wird von der Schulleitung festgelegt. Es erfolgt keine Zeugnisbemerkung.

  • Maßnahmen des Notenschutzes: Notenschutz wird dann notwendig, wenn die Maßnahmen des Nachteilsausgleichs nicht mehr ausreichen. Er erstreckt sich auf die Bewertung von einzelnen Leistungsnachweisen, die Bildung von Noten in Zeugnissen, die Bewertung der Leistungen in Abschlussprüfungen und die Festsetzung der Gesamtnote. Dies wird von der Schulleitung festgelegt und führt zu einer entsprechenden Bemerkung im Zeugnis. Der Verzicht bzw. der Rücktritt vom Notenschutz ist nur in der ersten Schulwoche möglich.

 


Notwendige Formulare und Unterlagen um einen Nachteilsausgleich und evtl. Notenschutz zu beantragen:

  1. Antrag auf Nachteilsausgleich und evtl. Notenschutz

  2. Elternfragebogen

  3. Schweigepflichtentbindung

  4. Kopie Jahreszeugnis 1. Klasse

  5. Kopie Übertrittszeugnis 4. Klasse

  6. Kopie letztes Zeugnis

Bitte im Sekretariat z.Hd. Herrn Hauer abgeben.

 


Formular Verzichtserklärung auf Nachteilsausgleich und eventuell Notenschutz:

Verzichtserklärung

Externe Informationen:

Staatliche Schulberatungsstelle Oberbayern Ost

Bayerische Schulordnung