PZW – Partnerzentren des Wintersports
Förderprojekt des Kultusministeriums für Schüler im Winterleistungssport
Früh haben der Bayerische und der Deutsche Skiverband die Bedeutung einer breit angelegten Talentsuche und -förderung sowie einer konzentrierten Spitzensportförderung erkannt. Daher wurde auch im Jahr 2004 gemeinsam vom Kultusministerium und den Wintersportverbänden das Projekt „Partnerschulen des Wintersports“ ins Leben gerufen.
Sinn und Zweck der „Partnerzentren des Wintersports“ kurz PZW, ist es, Wintersporttalente in den Jahrgangsstufen 5 bis 8 heimatnah in den regionalen bayerischen Trainingszentren zu fördern sowie schulische und sportliche Ansprüche in Einklang zu bringen. Konkret heißt das, dass Trainings- und Unterrichtszeiten, Wettkampf- und Prüfungstermine aufeinander abgestimmt werden. Unterricht, der aufgrund von Trainings- und Wettkampfmaßnahmen versäumt wurde, wird nachgeholt. An diesen auserwählten, vom Kultusministerium geförderten Schulen wird unser Wintersportnachwuchs optimal mit Befreiungen für Training und Wettkampf und mit individuellem Nachführunterricht unterstützt:
Im Achental kann man diese Förderung im LSH Marquartstein und der Achental Realschule genießen und für die Region „Traunstein, Ruhpolding, Inzell“ sind das Chiemgau-Gymnasium, die Reiffenstuel-Realschule und die Mittelschule Ruhpolding für die schulische Förderung unserer jungen Wintersportschüler zuständig.
Ab der Jahrgangsstufe 9 steht dann den aussichtsreichsten Talenten die Möglichkeit offen, an die Eliteschulen des Sports in Berchtesgaden, Garmisch oder Oberstdorf zu wechseln.
Ansprechpartner:
Hildegard Stephan, Andreas Bogner
FAQ – Was ich noch wissen möchte:
Um Sportschüler zu werden, muss zum einen die schulische Voraussetzung erreicht werden. D.h. es gelten dieselben Notenschnitte wie für jedes andere Kind. Diese Regelung betrifft auch die Aufnahmeprüfung.
Zusätzlich muss der sportmotorische Test, der i.d.R. Ende März / Anfang April stattfindet, bestanden werden. Bei der Auswertung muss dein Trainer anwesend sein, ansonsten gilt der Test als nicht absolviert. Es besteht kein Rechtsanspruch.
Für das Bestehen dürfen maximal vier Bereiche unterdurchschnittlich gewertet werden. Um Grenzfälle bearbeiten zu können haben wir uns darauf geeinigt, dass der jeweilige Trainer bei der Auswertung anwesend sein muss, ansonsten gilt der Test als nicht absolviert.
Der Test wird nur einmal absolviert.
Schüler in „normale“ Schüler umgewandelt. Sie verlieren ihre Vergünstigungen.
Wir zwingen keinen Schüler zum Wechsel. Wir können aber nicht das gleiche Angebot wie am CJD leisten.
Für Sportschüler gilt ein „Gentlemen’s Agreement“, wonach diese unbürokratisch vom Unterricht befreit werden. Ferner gibt es an beiden Schulen Regelungen zur Schulaufgabenplanung und der Freistellung von mündlichen Leistungen. Zudem wird kostenloser Nachführunterricht angeboten. Es wird versucht, individuelle sportliche Anforderungen mit denen der Schule zu vereinbaren.
Nachhilfeunterricht erhalten Schüler, die in einem Fach schwache Leistungen aufzeigen. Nachführunterricht ist für das Füllern von Stofflücken gedacht, die beim Sportler z.B. aufgrund von wettkampfbedingten Fehlzeiten entstehen können. Im Rahmen des PZW-Konzepts wird kostenloser Nachführunterricht gewährt.